Fachanwalt
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat mir im Jahre 2007 die Befugnis verliehen, den Titel "Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht" zu führen. Neben den namensgebenden Rechtsgebieten umfasst die Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht das Maklerrecht, das Nachbarrecht und das allgemeine Immobilienrecht.
Der Ernennung zum Fachanwalt geht ein förmliches Prüfungsverfahren der Rechtsanwaltskammer voraus, in dem u. a. der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten zu erbringen ist.