Abendbaum

Honorar

Die Rechtsanwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das RVG ist allerdings nicht zwingend. Die Vergütung jeglicher Anwaltstätigkeit kann individuell vereinbart werden.

Keine Bestimmungen trifft das RVG bei außergerichtlicher anwaltlicher Beratung. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte deshalb ein Honorar vereinbart werden. In der Regel halte ich die zeitbezogene Vergütung (Stundenhonorar) für sachgerecht. Eine eingehende Beratung liegt meist in einem Kostenrahmen von 50,00 bis 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Bei weitergehender Anwaltstätigkeit einschließlich der Prozessführung bin ich ebenfalls bereit, anstelle einer Vergütung nach dem RVG mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung zu schließen. Gern gebe ich Ihnen hierzu für “Ihren Fall” konkrete Auskünfte telefonisch oder per E-Mail. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, rechne ich mit dieser direkt ab.